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22. December 2021

VBW-Lobby trotz allem erfolgreich: Verkauf geht draußen weiter

Pressemitteilung Koninklijke VBW:

VBW-Lobby trotz allem erfolgreich: Verkauf geht draußen weiter

Die untenstehende Mitteilung bedeutet, dass alle Dienste bei Plantion normal funktionieren. Wir tun alles, was wir können, um Ihnen einen hervorragenden Service zu bieten. Nutzen Sie alle Dienstleistungen, die Plantion anbietet. Unser Personal steht Ihnen zur Verfügung. Natürlich unter Berücksichtigung der derzeitigen Maßnahmen.

Kabinettsplan für vollständige Schließung nicht-essentieller Geschäfte
Im Lauf der vergangenen Woche wurde immer deutlicher, dass das Kabinett wegen möglichen Ansteckungen durch die Omikron-Variante in Panik geriet. Deshalb lag der Plan auf dem Tisch, nur essentielle Geschäfte offen zu halten und nicht-essentielle Geschäfte vollständig zu schließen. Die VBW hat in den letzten Tagen durch intensive Gespräche, Konsultationen, Briefe und Pressemitteilungen mit den zuständigen Ministerien und Kabinettsmitgliedern versucht, diesen Plan vom Tisch zu bekommen.

Und die VBW-Lobby war erfolgreich: Floristen können weiterhin alles außerhalb des Ladens verkaufen.

Dank intensiver Lobbyarbeit der VBW – zusammen mit Inretail und MKB NL – wurde der Plan der vollständigen Schließung teilweise auf Eis gelegt. Wir haben erreicht, dass Floristen weiterhin verkaufen können, aber außerhalb des Ladens, wo Kunden per “Click & Collect” ohne Bestellzeit geholfen werden kann. Was bedeutet das?

Geschäfte, auch in Einkaufszentren, dürfen bis 17 Uhr verkaufen, sind aber nicht für die Öffentlichkeit zugänglich;

  • Verkäufe per Click & Collect in einem bestimmten Zeitraum, keine 4-stündige Bestellfrist (Direktkauf also möglich);
  • Produkte (gesamtes Sortiment) können (je nach Gemeinde) auch außerhalb des Ladens angeboten werden;
  • Die Bezahlung erfolgt draußen (oder im Eingangsbereich);
  • Der Verkauf von Weihnachtsbäumen kann auch im Freien stattfinden;
  • Natürlich bleiben die üblichen Sicherheitsvorkehrungen auch im Freien (Schutzmaske, 1,50 m Abstand) in Kraft;
  • Eingangsdatum 19.12.2021, 05.00 Uhr;
  • Dies wird vorerst bis zum 14.01.2022 so bleiben.

Unterstützungsmaßnahmen: keine Änderungen am derzeitigen Paket
Derzeit gibt es Fördermaßnahmen, die einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % in einem Quartal erfordern. Wir gehen davon aus, dass die vorgenannten Maßnahmen nicht zu solch erheblichen Umsatzeinbußen führen werden.

Für weitere Fragen und Informationen
Die VBW kann sich vorstellen, dass es viele Fragen gibt oder geben wird. Die VBW veranstaltet am kommenden Montag um 14.00 Uhr eine weitere Fragen- und Antwortenrunde auf ihrer Facebook-Seite. Fragen können ab sofort per E-Mail an info@vbw.nu gesendet werden. Sie werden so schnell wie möglich beantwortet. Schauen Sie sich hier die Informationen der Regierungsbehörde an.

VBW: trotzdem etwas erleichtert und zufrieden
Die VBW hat in den vergangenen Tagen kontinuierlich daran gearbeitet, das Kabinett und die verschiedenen Ministerien davon zu überzeugen, dass die Blumengeschäfte nun “offen” bleiben müssen.

Wir sehen, dass unsere Lobbyarbeit erfolgreich war, wenn auch mit Einschränkungen. Die oben erwähnte Form des “Verkaufs” außerhalb des Ladens auf der Basis von Click & Collect ohne Sonderkonditionen bietet der Branche glücklicherweise immer noch gute Absatzmöglichkeiten. Wir haben zwar nicht erreicht, dass wir komplett und wie gewohnt öffnen können, aber der Verkauf kann weitergehen.​​​​

Nachfolgend nochmals die Regeln, die bei Plantion gelten:

Schutzmasken
Ab Montag, 8. November 2021 müssen auf dem Marktplatz Plantion Schutzmasken getragen werden. Das gilt für das gesamte Gelände.
Wenn Sie einen Sitzplatz haben, können Sie Ihre Schutzmaske abnehmen.

Die Schutzmaske muss Nase und Mund vollständig bedecken und so beschaffen sein, dass sie die Verbreitung von Viren verhindert. Schals und Halstücher erfüllen diese Anforderungen nicht und können daher nicht als Alternative zu einer Schutzmaske verwendet werden.

Die Mieter sind für die Einhaltung der Corona-Regeln in ihren Räumlichkeiten selbst verantwortlich.

Versteigerungshalle
– Nur aktive Käufer sind in der Versteigerungshalle willkommen.
– Bitte in der Versteigerungshalle auf die linke Seite setzen.
– Eine Person pro Bank.
Kaufen Sie online über Ferneinkauf, Uhrenvorverkauf und PDM. Gekaufte Produkte können geliefert werden.

Versteigerungshalle
Das Ziel bleibt, ein sicheres Arbeitsumfeld für die Beschäftigten in Vertrieb und Logistik zu schaffen. Seit Oktober 2020 dürfen die Käufer die Versteigerungshalle vom Versteigerungsbeginn bis zum Ende der Verteilung nicht mehr betreten. Diese Regel wird beibehalten. Vor Beginn der Versteigerung (bis 06.00 Uhr) ist der Zugang zur Versteigerungshalle möglich, damit unsere Kunden die Produkte beurteilen können.

Nummer des Verladeplatzes durchgeben
Vergessen Sie nicht, die Nummer Ihres Verladeplatzes anzugeben. Die Produkte werden dann zu Ihrem Auto gebracht.
Sie können die Nummer am Servicepunkt und an den Schiebetüren der Verladehalle in Richtung Treppe durchgeben.

Abgabe logistischer Mittel
Von 06.00 Uhr bis zum Ende der Verteilung ist es den Kistenbesitzern und Verladern nicht möglich, ihre eigenen Verpackungen abzugeben.
Kistenbesitzer und Rampenverlader können Plantion während dieses Zeitraums unter 0031-318-66 18 29 anrufen, um Verpackungen abzuholen und anzuliefern.

Das kann von der Verladehalle und dem Großhandelszentrum aus selbst gemacht werden.

RIVM-Maßnahmen 
Auch künftig gilt natürlich:
– Halten Sie 1,50 m Abstand.
– Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
– Husten und niesen Sie in die Innenseite Ihres Ellbogens.
– Verwenden Sie Papiertaschentücher, und werfen Sie diese nach Gebrauch sofort weg.
– Schütteln Sie keine Hände.

COVID-19-Tests
Wenn Sie sich auf COVID-19 haben testen lassen,
bleiben Sie zu Hause, bis das Ergebnis bekannt ist. Kaufen Sie online, und lassen Sie sich die Produkte vom Lieferdienst in den Laden liefern.

Aufruf: Wenn Sie merken, dass etwas nicht stimmt, rufen Sie die Rezeption an (031-318-66 17 00). Helfen Sie uns und einander!

Wir danken Ihnen für Ihre bisherige Zusammenarbeit bei den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus.